Patientenverfügungen
& Beistandschaften
Beratung für einzelne Personen & Familien
Wir erstellen Ihre Patientenverfügung. Dabei beraten Sie unabhängig und professionell zu Themen der Pflege und Medizin.
Auf Wunsch vertreten wir Ihre Anliegen aus diesen Bereichen gegenüber Dritten.
privat
Mark Töpfer, CEO
- exam. Pflegefachmann
- dipl. Rettungssanitäter HF
- Mediator
Seit 1993 bin ich in der Pflege tätig. Ich durfte meine Ausbildung in einem Spital absolvieren, welches mir die Möglichkeit gab, die unterschiedlichsten Fachgebiete zu durchlaufen. Neben der Tätigkeit in der Pflege, die mich bereits 1997 in die Schweiz führte, absolvierte ich eine Ausbildung im Rettungsdienst. In verschiedenen Kaderfunktionen arbeitete ich in den beiden Fachgebieten, jedoch nicht ohne den mir so wichtigen Kontakt zu Klienten und Patienten zu verlieren. Mein Wissen erweitere ich unter anderem mit einem Studium der Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsmediation.
Patientenverfügung
unser Angebot
Das Erstellen einer Patientenverfügung ist ein sensibler Prozess. Dieses Dokument regelt, welche Maßnahmen Ärzte, Therapeuten und die Pflege in Ihrem Interesse und Willen ergreifen sollen oder auch nicht. Aber was bedeutet es eigentlich eine Maßnahme nicht durchführen zu lassen oder sie durchzuführen. Wir beraten Sie unabhängig, neutral und fachkompetent zu den Themen der Medizin und Pflege. Die Abläufe im Spitäler und Pflegeheimen sind uns aus praktischer Tätigkeit bestens bekannt. Wir führen Sie von Thema zu Thema, erkunden Ihre Wünsche und dokumentieren diese ausführlich.
Medizinisch & pflegerische Beistandschaften
unser Angebot in den Bereichen
- Pflege
- medizinischer somatischer Bereich
- medizinischer psychatrischer Bereich
Langwierige medizinische Prozesse und komplexe Pflegesituationen können oft zur emotionalen Belastung werden. Die Konfrontation mit sich wiederholenden Fragestellungen und die Diskussion um Grundsatzentscheidungen ermüden und entmutigen. In diesem Fall können Sie eine Person beauftragen ihre Interessen gegenüber dritte zu vertreten, sodass Sie Informationen kanalisiert bekommen und entsprechen in Ruhe entscheiden können. Die Kommunikation dieser Entscheidungen übernimmt dann die beauftragte Person.